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Energie und Heizkosten

Alles Wichtige zum Energieausweis

Nach jahrelangem Streit ist es so weit. Seit dem 1. Juli 2008 gibt es den Energieausweis. Allerdings nicht sofort für alle Gebäude und auch nicht mit einer einheitlichen Berechnungs­methode.
 
Der folgende Teil gibt Antworten auf häufige Fragen zum Thema Energieausweis:

 

Was ist der Energieausweis für Gebäude?

Der Energieausweis informiert über den Energiebedarf eines Hauses für Heizung und Warmwasserbereitung sowie über die energetische Qualität der Gebäudehülle. Damit ist es möglich, verschiedene Gebäude hinsichtlich ihres Energieverbrauchs miteinander zu vergleichen. Kauf- und Mietinteressenten erhalten so die nötigen Informationen, um sich bewusst für ein Objekt mit niedrigen Betriebskosten und geringer Umweltbelastung zu entscheiden.

Was ist das Ziel des Energieausweises?

Ziel ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Der Energieausweis macht den Energiebedarf sichtbar und schafft damit Transparenz im Immobilienmarkt.

Was nutzt mir als Mieter oder Käufer der Energieausweis?

Mit Hilfe des Energieausweises können Sie einfach abschätzen, ob ein Objekt zukünftig niedrige oder hohe Betriebskosten haben wird. Das ist eine wichtige Entscheidungshilfe, die Sie zu Rate ziehen sollten, bevor Sie einen Miet- oder Kaufvertrag unterschreiben. Der Energieausweis informiert objektiv und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit zu vergleichen.

Was nutzt mir als Eigentümer der Energieausweis?

Der Energieausweis schafft Transparenz im Immobilienmarkt. Bei hohen Energiepreisen haben Immobilien mit nachgewiesen niedrigem Energiebedarf einen Wettbewerbsvorteil bei Neuvermietung oder Verkauf. Darüber hinaus bewertet der Energieausweis die energetische Qualität des Gebäudes, zeigt ggf. Schwachstellen bei der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik auf und unterbreitet Vorschläge zur energetischen Modernisierung des Gebäudes.

Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

Bereits seit einigen Jahren muss für jeden Neubau ein Energieausweis erstellt werden. Die neue Energieeinsparverordnung sieht vor, dass auch Interessenten, die eine Wohnung oder ein Gebäude mieten oder kaufen wollen, ein gültiger Energieausweis vorzulegen ist.

Natürlich muss deshalb nicht bei jedem Mieterwechsel ein neuer Energieausweis erstellt werden. Die Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren und können, wenn das Gebäude nicht verändert wird, so lange verwendet werden.

Bekomme ich als Kauf- oder Mietinteressent den Energieausweis ausgehändigt?

Ernsthafte Kauf- oder Mietinteressenten können verlangen, dass ihnen ein Energieausweis vorgelegt wird. Sie haben aber keinen Anspruch darauf, eine Kopie ausgehändigt zu bekommen.

Ab welchem Zeitpunkt muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

In Deutschland wurde der Energieausweis für bestehende Gebäude zum 1.7.2008 eingeführt. Dieses Datum gilt für Wohngebäude mit einem Baufertigstellungsjahr bis einschließlich 1965. Für später errichtete Wohngebäude ist der Energieausweis ab dem 1.1.2009 erforderlich, für Nichtwohngebäude ebenfalls ab dem 1.1.2009.

Für welche Arten von Gebäude braucht man einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist im Grundsatz für alle beheizten Gebäude nötig. Das betrifft Wohnhäuser ebenso wie Verwaltungsgebäude, öffentliche Gebäude oder Fabrikhallen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Baudenkmäler, Gebäude mit weniger als 50 m 2 Nutzfläche, Stallungen, Gewächshäuser sowie für Ferienhäuser, die höchstens vier Monate im Jahr genutzt werden.

Welche Arten des Energieausweises gibt es?

Man unterscheidet zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis.

Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird auf Basis der technischen Ausführung des Gebäudes der Energiebedarf unter standardisierten Bedingungen errechnet. Da diese Bedingungen immer gleich sind, kann damit die energetische Qualität mehrerer Gebäude miteinander verglichen werden.

Dagegen beruht der verbrauchsorientierte Energieausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch in den letzten Jahren. Er hängt nicht nur von der baulichen Qualität, sondern auch ganz wesentlich von den Nutzungsgewohnheiten der Bewohner ab. Damit ergeben sich Differenzen, die den Vergleich von Gebäuden erschweren.

Auch wenn ein bedarfsorientierter Energieausweis teurer ist, weil ein Vor-Ort-Termin mit einem Energieexperten durchgeführt werden muss, ist er empfehlenswerter, denn nur so erhalten Sie solide, individuelle Informationen über Ihr Gebäude, die Sie auch als Grundlage für die Planung von Sanierungsarbeiten heranziehen können.

Für welche Gebäude darf ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden?

Die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises ist für alle Gebäude zulässig, unabhängig von Größe, Alter und Nutzungsart.

Für welche Gebäude darf ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden?

Verbrauchsorientierte Energieausweise sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Im Wesentlichen gilt: Übergangsweise konnten bis zum 30. September 2008 für alle Arten von Wohngebäuden verbrauchsorientierte Energieausweise ausgestellt werden. Diese gelten dann 10 Jahre lang.

Seit dem 1. Oktober 2008 darf ein verbrauchsorientierter Energieausweis für Wohngebäude nur ausgestellt werden, wenn

  1. das Gebäude mindestens fünf Wohneinheiten besitzt, oder
  2. wenn der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde, oder
  3. wenn das Gebäude bereits bei seiner Fertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.8.1977 erreicht hat, oder
  4. wenn das Gebäude nachträglich auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.8.1977 gebracht wurde.

Für Nichtwohngebäude ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis immer zulässig.

In allen Fällen müssen die Verbrauchsdaten für die drei zurückliegenden Jahre bekannt und anhand von Heizkostenabrechnungen, Rechnungen von Energielieferanten o. ä. nachweisbar sein.

Sieht der Energieausweis für jede Wohnung eines Gebäudes gleich aus?

Ja, denn der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt. Er bewertet die Qualität der Außenhülle (Mauerwerk, Fenster, Dach usw.) und der Heizungsanlage. Das bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude.

Müssen die im Energieausweis dargestellten Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden?

Nein, dazu besteht keine Pflicht. Der Energieausweis dient der Information. Trotzdem sollten Sie die Renovierungsempfehlungen ernst nehmen. Insbesondere wenn Ihrem Gebäude ein überdurchschnittlich hoher Energieverbrauch attestiert wird, können Sie durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen die Umwelt und Ihren Geldbeutel spürbar entlasten.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat in einem Feldversuch verschiedene Verfahren durchgespielt und geht von Richtpreisen ab etwa 200 Euro für ein Einfamilienhaus und ab 300 Euro für einen Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus aus.

Wer gerade jetzt eine Modernisierung seiner Immobilie oder einen Neubau plant, sollte auch eine zertifizierte Energieberatung durchführen lassen. Die dabei gewonnenen Daten können später in den offiziellen Energieausweis übertragen werden.

Achtung: Lassen Sie Ihr Haus ausschließlich von einem zertifizierten und qualifizierten Fachmann bewerten. Schnelltests und Ferndiagnosen sind unseriös.

 

 

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