(im nachfolgenden “GEALAN” oder “Lizenzgeber” genannt)
BEVOR SIE DIE GEALAN SOFTWARE IN BETRIEB NEHMEN, LESEN SIE BITTE DIESEN LIZENZVERTRAG (AUCH „LIZENZ“ GENANNT) SORGFÄLTIG DURCH. INDEM SIE DIE GEALAN SOFTWARE VERWENDEN, ERKLÄREN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BESTIMMUNGEN DES NACHSTEHENDEN LIZENZVERTRAGS. WENN SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGS NICHT EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN UND/ODER VERWENDEN SIE DIE GEALAN-SOFTWARE NICHT UND KLICKEN SIE AUF „ABLEHNEN“, WENN DIE OPTION ZUM AKZEPTIEREN ODER ABLEHNEN DER BESTIMMUNGEN ANGEZEIGT WIRD.
Dieser Lizenzvertrag hat bis zur Beendigung durch Kündigung oder Widerruf Gültigkeit. Nach Beendigung enden Ihre Rechte im Rahmen dieses Lizenzvertrags automatisch ohne Mitteilung seitens GEALAN oder verlieren ihre Gültigkeit, wenn Sie gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Lizenzvertrags verstoßen. Bei Beendigung dieses Lizenzvertrags sind Sie verpflichtet, die Nutzung der GEALAN-Software einzustellen und alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der GEALAN-Software oder von Teilen derselben zu vernichten.
Unter Abweichung der gesetzlichen Verjährungsfrist (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Erwerb der Lizenz. Dies gilt nicht im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels oder der Übernahme einer diesbezüglichen Garantie. Für kostenlose bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellte Probeversionen und Upgrades der GEALAN-Software entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten von GEALAN sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
GEALAN Fenster-Systeme GmbH – Hofer Straße 80 – 95145 Oberkotzau – Stand 10/2019 Rev.1
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